Erfolgreiches Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ wird fortgeführt

Veröffentlicht am: 11.04.2025

Regentonne Nettetal grünt
Foto: Ingo Bartussek (AdobeStock)

Zum 14. April 2025 wird das Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ in überarbeiteter Form aufgelegt. Mit dem Förderprogramm Nettetal grünt und blüht, möchte die Stadt das persönliche Engagement innerhalb der Bürgerschaft unterstützen und die Aufmerksamkeit für die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung stärken. Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses. Zudem soll im gesamten Stadtgebiet Nettetals ein Anreiz für versickerungsfähige und begrünte Flächen geschaffen werden. Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden.

Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen. Weiterhin werden baumpflegerische Maßnahmen und fachliche Baumgutachten für Bäume mit einem Stammumfang ab 150 Zentimeter, gemessen in einem Meter Höhe, gefördert. Neu hinzugekommen ist dieses Jahr ein Zuschuss für die Anschaffung von Regentonnen und den dazugehörigen Regensammlern. Gerade in Zeiten von Starkregenereignissen entlasten Regentonnen die Kanalisation. Wer Regenwasser verwendet, schont zudem die Trinkwasservorräte in Trockenperioden. 
Zudem möchte die Stadt Nettetal die Anschaffung von Halbhöhlennistkästen für heimische Vogelarten unterstützen, da vielen Arten natürliche Nistmöglichkeiten fehlen. Sie können durch das Anbringen künstlicher Nisthilfen unterstützt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Stadt Nettetal nicht sämtliche Nistkästen fördert, sondern nachhaltige und langlebige Holzbetonkästen. Die Stadt Nettetal hat eine Übersicht erstellt, aus der man entnehmen kann, welche Voraussetzungen für die Anbringung von Halbhöhlennistkästen gegeben sein müssen. Diese ist Anlage zur Förderrichtlinie.

Die Fördersätze zum Förderprogramm Nettetal grünt und blüht sind wie folgt:

·    Dach- und Fassadenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.
·    Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro
·    Flächenentsiegelung: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.
·    Baumpflege und Baumgutachten: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 500 Euro.
·    Halbhöhlennistkästen: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro.
·    Regenwasserrückhalt: Regentonnen: 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 100 Euro, Regensammler: 70 Euro der förderfähigen Kosten, maximal 50 Euro.

Insgesamt stehen 30.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

Alle Informationen zum Förderprogramm sind auf der Homepage der Stadt Nettetal zu finden. Dort sind auch weiterführende Informationen und alle Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie abrufbar. Unterlagen können auch telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Agnes Steinmetz, unter der Rufnummer 02153/898-6203 oder per E-Mail agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden. 

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Weitere Informationen: www.ct.de