Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen

Veröffentlicht am: 05.11.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ im Stadtteil Kaldenkirchen

Die Stadt Nettetal beabsichtigt, den Bebauungsplan Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ aufzustellen. Es findet daher bis zum 25. November 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit statt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich dargelegt werden.

Das Plangebiet liegt im Nordwesten Kaldenkirchens unmittelbar südlich der Autobahn-Anschlussstelle Nettetal-West der A 61 im Industrie- und Gewerbeareal „Nettetal-West“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Ka-297 „Nordwestlich Montel-Allee“ wird im Nordwesten eingefasst von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie im weiteren Verlauf von der Autobahn A 61, im Norden von der Zillessen-Allee, im Osten von der Montel-Allee und im Südwesten zunächst von einem Wirtschaftsweg sowie im weiteren Verlauf von landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche perspektivisch gesehen als weitere Gewerbeflächen des Gewerbegebietes Nettetal-West erschlossen werden sollen. Der Geltungsbereich schließt Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans Ka-223 „VeNeTe I“ mit ein.

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines zusammenhängenden Gewerbegebietes, das einerseits Erweiterungsmöglichkeiten für die zwei bereits im Planbereich ansässigen Unternehmen schafft, andererseits aber auch nach der Aufgabe einer immissionssensiblen Nutzung im Plangebiet selbst eine breitere Nutzungsartenpalette ansiedlungswilliger gewerblicher Betriebe ermöglicht.

Der Entwurf nebst Begründung zu diesem Bebauungsplan kann im Internet unter www.nettetal.de/leben-nettetal/bauen-wohnen-mobilitaet/aktuelle-planungen öffentlich eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Rathaus der Stadt Nettetal, Doerkesplatz 11, Fachbereich Stadtplanung im Flur vor den Räumen 301 und 302, 2. Obergeschoss, eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf bei der Stadt Nettetal, Räume 307, 308, 321 und 322 des Rathauses, als auch per E-Mail an die Adresse stadtplanung@nettetal.de abgegeben werden. 

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Weitere Informationen: www.ct.de