Bebauungspläne „Lo-266“ und „Ka-„69“ können eingesehen werden

Veröffentlicht am: 21.12.2023

Der Rat der Stadt Nettetal hat am 7. November 2023 den Bebauungsplan Lo-266 „Nördlich Sportplatz Hoverbruch“ sowie die 1. Änderung des Bebauungsplanes Ka-269 „Südlich Zillessen-Allee“ als Satzung beschlossen. Die Bebauungspläne werden mit der dazugehörigen Begründung während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr bei der Stadt Nettetal, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Lobberich, Doerkesplatz 11, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen in den Räumen 307, 308, 321, 322 und 323 Auskunft erteilt.

Das Plangebiet Lo-266 liegt etwa 600 Meter südöstlich des Ortskerns von Lobberich zwischen der Süchtelner Straße und der Schule an der Straße Im Hoverbruch. Das Plangebiet Ka-269 liegt etwa einen Kilometer nordwestlich des Stadtkerns von Nettetal-Kaldenkirchen. Nördlich und nordwestlich des Plangebietes jenseits der Zillessen-Allee liegen zum großen Teil die bereits bebauten und erschlossenen Gewerbegebiete (GE) oder Industriegebiete (GI) des Gewerbegebietes Nettetal-West. Die Bereiche südlich der Zillessen-Allee einschließlich des Plangebietes werden intensiv landwirtschaftlich genutzt, auch soweit sie bereits am Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ka-223 teilhaben. Weiter in Richtung Süden schließen sich die potentiellen Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes Nettetal-West an.

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Weitere Informationen: www.ct.de