Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt und dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Der Wahltermin wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Bundesländern festgelegt.
Die derzeitigen Entwicklungen in der Bundespolitik führten zu einer Vertrauensfrage seitens unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz. Sobald die Vertrauensfrage gestellt wurde, muss der Bundestag innerhalb von 48 Stunden darüber abstimmen. Da die Vertrauensfrage gescheitert ist, muss der Bundespräsident den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen. Dies hat zur Folge, dass innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl des Bundestages erfolgen muss.
Die Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt über folgenden Link https://wahlen.krzn.de/briefwahl möglich. Alternativ ist eine Beantragung auch durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet oder durch Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags können bis zum 30.01.2025 Beschwerden gegen Wahlvorschläge eingereicht werden. Ab dem 31.01.2025 können somit erst die Stimmzettel gedruckt werden. Mit dem Eintreffen der Stimmzettel in Nettetal wird ab dem 06.02.2025 gerechnet. Ein Versand der Briefwahlunterlagen ist demnach erst nach dem 06.02.2025 möglich.
Öffnung Briefwahlbüro
Um den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Service im Hinblick auf Briefwahl vor Ort zu bieten, ist das Wahlamt der Stadtverwaltung ab dem Eintreffen der Stimmzettel (voraussichtlich 06.02.2025) bis zum 21.02.2025 im Rathaus Doerkesplatz 11, Ratssaal A wie folgt geöffnet:
montags - mittwochs | 08.00 - 16.30 Uhr |
donnerstags | 08.00 - 18.00 Uhr |
freitags (07.02. und 14.02.) | 08.00 - 12.00 Uhr |
samstags | 10.00 - 12.00 Uhr |
sonntags | 10.00 - 14.00 Uhr |
Freitag, 21.02. | 08.00 - 15.00 Uhr |
Hotline Wahlbüro
02153/898-1722 oder -1725
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024, in der Bundesrepublik Deutschland seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht durch Richterspruch ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer
infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur, wer
in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder wer einen Wahlschein hat.
Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen in der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30.01.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 03.02. bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse eingesehen werden können. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung . Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Entsprechende Anfragen richten Sie bitte an Ihren Bürgerservice.
Informationen für Auslandsdeutsche
Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Wahlberechtigt sind - bei Vorliegen der übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen – auch diejenigen Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1, die am Wahltag außerhalb der BRD leben, sofern sie
- entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der BRD gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
oder
- wenn sie aus anderen Gründen persönlich oder unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Nähere Auskünfte und Anträge hierzu erteilt Ihr Bürgerservice oder sind über die Internetadresse www.bundeswahlleiterin.de abrufbar.
Informationen bei Umzügen
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Stadt Nettetal umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt. Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
1. Zuzug aus dem Ausland
Melden Sie sich als Deutscher nach dem 23.11.2024 in Nettetal an und kommen aus dem Ausland, so besitzen Sie ein Wahlrecht für die Bundestagswahl am 23.02.2025 nur dann, wenn Sie bereits einmal für mindestens 3 Monate im Inland gemeldet waren und weitere Voraussetzungen hinsichtlich des Herkunftslandes und des Zeitraumes seit dem Verlassen des Inlandes erfüllen. Sind Sie wahlberechtigt, so müssen Sie zusätzlich ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Melden Sie sich bis zum 12.01.2025 an, werden Sie automatisch eingetragen. Melden Sie sich zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 an, werden Sie nur auf Antrag eingetragen. Melden sie sich erst nach dem 02.02.2025 an und haben vorher keinen Antrag gestellt, können Sie nicht mehr ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Zur Klärung Ihres Wahlrechtes wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice.
2. Wegzug ins Ausland
Melden Sie sich als wahlberechtigter Deutscher vor dem 12.01.2025 aus Nettetal ins Ausland ab, so werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Melden Sie sich nach dem 12.01.2025 ins Ausland ab, bleiben Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und können in Nettetal wählen.
3. Zuzug innerhalb Deutschlands
Wenn Sie als wahlberechtigter Deutscher aus dem Inland in Nettetal zugezogen sind und sich in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 hier anmelden, so werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Nettetal eingetragen. Stellen Sie keinen Antrag, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen (vorausgesetzt, dass Sie am 12.01.2025 dort gemeldet waren). Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings auch von Ihrem vorherigen Wahlamt Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.
Wollen Sie dagegen schon in unserer Stadt wählen, müssen Sie spätestens bis zum 02.02.2025 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung beim Bürgerservice schriftlich schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Die oben dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Stadt liegende Nebenwohnung nach dem 12.01.2025 als Hauptwohnung anmelden! Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.
Melden sie sich in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025 in Nettetal an, so haben Sie nur noch die Möglichkeit ggfls. auf Einspruch in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
4. Wegzug innerhalb Deutschlands
Melden Sie sich zu einer anderen Gemeinde im Inland ab, so bleiben Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Nettetal eingetragen (vorausgesetzt, dass Sie am 12.01.2025 hier gemeldet waren!). Wollen Sie jedoch schon in Ihrer neuen Wohngemeinde wählen, so gilt Ziffer 3 entsprechend.
5. Ummeldungen innerhalb der Stadt Nettetal
Wenn Sie innerhalb unserer Stadt umgezogen sind und sich nach dem 12.01.2025 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem vorherigen Wahlbezirk eingetragen; eine Eintragung in den neuen Wahlbezirk auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.
Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die
Stadt Nettetal
- Bürgerservice –
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Tel: 02153/898-1722 oder -1725
Dort erhalten Sie auch die Formulare für einen Antrag bzw. Einspruch auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Meldung als Wahlhelfende
Zur Durchführung der Wahlen benötigt die Stadt Nettetal etwa 285 Wahlhelfende und ist somit auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Sollten Sie Interesse haben, die Stadt als Wahlhelfender zu unterstützen, können Sie sich gerne über unser Online-Formular melden.
Erfreulicherweise haben sich bereits jetzt schon so viele freiwillige Wahlhelfende für die vorgezogene Bundestagswahl gemeldet, dass der Bedarf bereits gedeckt ist. Weitere Freiwillige nehmen wir aber gernein unsere Reserveliste auf, um auch kurzfristige Ausfälle abdecken zu können.
Alle Informationen hierzu finden Sie unter: Meldung als Wahlhelfende.
Wahlergebnis
Die Ergebnisse der letzten Bundestagswahlen in Nettetal können Sie
- für 2017 in dieser Wahlergebnispräsentation
- und für 2021 in dieser Wahlergebnispräsentation
einsehen.