Liebe Engagierte und Interessierte in Nettetal,
mit dem neuen Jahr eröffnen sich wieder zahlreiche Chancen für Ihr Engagement.
Suchen Sie nach einem neuen Ehrenamt oder finanzieller Unterstützung für eine bestehende Projektidee?
Lassen Sie sich von den nachfolgenden Tipps inspirieren.
Lust auf ein neues Engagement?
Sind Sie geduldig, empathisch und haben regelmäßig einmal pro Woche oder aller zwei Wochen Zeit?
Tauchen Sie mit einer kleinen Gruppe von Vorschulkindern oder Grundschulkindern in die Welt der Bücher ein.
Gesucht werden Lesepatinnen und -paten für Kindergärten und offene Ganztagsschulen in Nettetal.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei EINSATZ – Ehrenamt in Nettetal unter 02153 898-5034 oder ehrenamt@nettetal.de.
Sie haben Interesse an Natur und Umwelt und möchten sich für den Erhalt regionaler Biotope einsetzen?
2025 bietet sich die Chance, als Biotop-Pflegerin oder -Pfleger ausgebildet zu werden.
Bei einem unverbindlichen Infoabend am 19. Februar 2025 erhalten Sie alle relevanten Informationen über die Ausbildung.
INFOS & ANMELDUNG
Mikroförderprogramm: Bis zu 1.500 Euro für ehrenamtliche Projekte
Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen oder ländlichen Regionen mit einer Projektförderung von bis zu 1.500 Euro. Die Förderung kann für Sach- und Honorarausgaben genutzt werden, die bei der Gewinnung neuer Mitglieder oder der Stärkung bestehender Strukturen anfallen. Ab sofort können Anträge gestellt werden. Die Projekte müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Schnell und einfach gefördert: Umweltschecks für Naturschutzprojekte in NRW
Das Förderprogramm "Umweltschecks Naturschutz Nordrhein-Westfalen" unterstützt kleine Projekte im Natur- und Artenschutz mit 2.000 Euro.
Bis zum 30. Oktober 2025 können Anträge gestellt werden. Ein Projektstart darf erst nach Antragstellung und Bewilligung erfolgen und bis zum 31. Dezember 2025 muss das Vorhaben abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts.