Durch die (unfreiwillige) Obdachlosigkeit eines Menschen werden mehrere Grundrechte eines Betroffenen in unterschiedlicher Intensität gefährdet bzw. beeinträchtigt. Das Grundrecht auf Menschenwürde wird verletzt. Es ist die Aufgabe des Staates, bei dem Vorliegen der Obdachlosigkeit umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der oben genannten Gefährdung zu ergreifen. Bei einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit bieten wir unmittelbare, konkrete Hilfen an. Wie Sie Hilfe finden können, erfahren Sie hier bei uns.
Bei einer akuten Unterbringung auf Grund einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit steht die Notschlafstelle der Stadt Nettetal auf der Bahnhofstr. 9 in Kaldenkirchen, welche vom Rheinischen Verein für katholische Arbeiterkolonien e.V. (https://rhein-verein.de/) betreut wird, zur Verfügung.
In der Notschlafstelle erhalten Sie neben Notschlafplätzen auch die notwendigen Dinge des Alltags, (wie z.B. Duschen, Wäschewaschgelegenheiten, etwas zu Essen, etc.).
Mit Hilfe des Beratungsangebotes vor Ort haben Sie die Möglichkeit ihre derzeitige Situation zu bearbeiten und gegebenenfalls Wege aus der Obdachlosigkeit zu beleuchten.
Wir bieten neben professioneller sozialpädagogischer Beratung, auch die Vermittlung und Begleitung zur/zum
- Schuldnerberatung
- Drogenberatungsstelle
- Jobcenter und sonstigen Leistungserbringern
- Sozialpsychiatrisches Zentrum
- in Einrichtungen nach § 67 ff. SGB XII für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten
- freie Hilfe-, Wohlfahrtsträger (AWO, Caritas, Diakonie, etc.)
- Nettetaler Tafel e.V.
- Gesundheitsfürsorge
- potenziellen Vermietern
- und anderen relevanten Stellen.
Darüber hinaus begleiten wir Sie auf Wunsch aktiv bei der Wohnungssuche.