Die Stadt Nettetal ist zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gesetzlich verpflichtet. Über die Zuweisung entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg. Gemäß § 1 Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel".
Das Aufgabengebiet der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter umfasst unter anderem die Entscheidung über die adäquate Unterbringung von geflüchteten Personen in den zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsunterkünften. Bei der Entscheidung zur Unterbringung der Geflüchteten werden relevante Kriterien, die eine bestmögliche Unterbringung gewährleisten sollen, berücksichtigt. Ein besonderer Fokus wird unter anderem auf den Familienverbund, die gesundheitliche Verfassung, die Herkunft und die Religion gelegt.
Insgesamt unterhält die Stadt Nettetal derzeit 29 verschiedene Unterkünfte, welche im gesamten Stadtgebiet in zehn Gemeinschafts- und 19 wohnungsähnliche Unterkünfte unterteilt werden und eine Kapazität vom 634 Pläzen haben.
In dem Bereich Downloads können die aktuellen Zahlen der letzten drei Monate eingesehen werden, wie viele Personen in den städtischen Unterkünften untergebracht sind.
Den Bedarf an Unterbringungskapazitäten ermittelt die Stadt Nettetal regelmäßig und evaluiert die Situation in den Unterkünften.
Die Stadt Nettetal steht vor der Herausforderung, auch in Zukunft geflüchtete Menschen unterzubringen. Dazu soll unter anderem die ehemalige Hauptschule in Kaldenkirchen genutzt werden. In einem Video informiert Bürgermeister Christian Küsters über die Pläne und Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbingung in unserer Stadt. Wer Fragen hat, kann sich zudem jederzeit per E-Mail an notunterkunft@nettetal.de wenden.
FAQ zur Nutzung der Hauptschule Kaldenkirchen als Notunterkunft für Geflüchtete
Die Unterbringung von geflüchteten Menschen stellt eine humanitäre Pflichtaufgabe dar, der sich die Stadt Nettetal verantwortungsvoll stellt. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sind die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu versorgen, die Unterbringung erfolgt in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften. Sind nicht ausreichend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften vorhanden muss auf Notunterkünfte zurückgegriffen werden, die dazu dienen, Zuweisungsspitzen aufzufangen. Die Stadt Nettetal versteht sich als eine weltoffene und hilfsbereite Stadt, die gleichzeitig Sorgen und Unsicherheiten Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner ernst nimmt und daher durch Transparenz dazu beitragen will, diese abzubauen.
1. Warum soll die Hauptschule in Kaldenkirchen genutzt werden? Gibt es keine Alternativen?
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Inklusion vom 21. März 2023 wurde die Stadt Nettetal beauftragt zur Notunterbringung in Krisen Notunterkünfte aus städtischem Bestand in Betrieb zu nehmen. Im Rahmen der Prüfung der städtischen Immobilien, die kurzfristig für eine solche Nutzung hergerichtet werden können, wurde die ehemalige Hauptschule in Kaldenkirchen als einzig geeignete Immobilie identifiziert.
Zur Umsetzung des Beschlusses sind nun bauliche Veränderungen notwendig, die derzeit durch den NetteBetrieb geprüft und umgesetzt werden.
2. Inwiefern hält man die Lage im Umfeld von Realschule, GGS, Schwimmbad und Kita für geeignet für eine Flüchtlingsunterkunft?
Eine ähnliche Situation gibt es derzeit mit der Notunterkunft in der Turnhalle in Lobberich. Auch hier besteht eine direkte Anbindung an eine KITA sowie eine Grundschule. Konflikte hat es mit diesen Einrichtungen auch nach 1,5 Jahren der Nutzung nicht gegeben.
Die Bewohnerinnen und Bewohner besitzen i.d.R. kein eigenes Kraftfahrzeug und sind auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen, eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist daher wichtig. In unmittelbarer Nähe befinden sich wichtige Bushaltestellen. Eine direkte Anbindung nach Lobberich, Kempen, Brüggen, Dülken und Süchteln ist gegeben und bietet für die Menschen einen enormen Vorteil.
Die nächste Einkaufmöglichkeit ist fußläufig entfernt und weitere durch den ÖPNV erreichbar. Die meisten der Kinder besuchen Schulen oder Kindertagesstätten. Die unmittelbare Nähe an das Schulzentrum Kaldenkirchen ist daher ebenfalls von Vorteil. Erste Schritte in der Integrationsarbeit können daher gut gegangen werden.
3. Welcher Teil der alten Hauptschule soll genutzt werden?
Genutzt wird das komplette Hauptgebäude inklusive der vorhandenen Pavillons und dem ehemaligen Schulhof. Die Aula, sowie das Nebengebäude der Realschule wird nicht genutzt. Der Zugang der Notunterkunft erfolgt auf der Seite des Schwimmbads.
4. Wie ist die aktuelle Lage?
In Nettetal leben derzeit 1.707 geflüchtete Menschen, davon:
- 279 Personen im Verfahren, d.h. mit einer Duldung oder Gestattung.
- 468 Geflüchtete aus der Ukraine (192 davon in Gemeinschaftsunterkünften).
- 960 anerkannte Personen mit und ohne Wohnsitzauflage.
Die Menschen leben teilweise in selbst angemieteten Privatwohnungen, teilweise in städtischen Gemeinschaftsunterkünften. Derzeit werden 30 Unterkünfte im gesamten Stadtgebiet durch die Stadt Nettetal betrieben und betreut.
5. Ab wann soll das Nebengebäude zur Notunterkunft werden und wie viele Menschen sollen dort untergebracht werden?
Die Planungen sehen aufgrund der Dringlichkeit eine schnellstmögliche Herrichtung und Nutzung vor.
Da für eine Nutzung gewisse Umbauten notwendig sind, kann von noch keinem genauen Zeitplan gesprochen werden. Hier soll eine dauerhafte Notunterkunft für Geflüchtete der Stadt Nettetal entstehen.
Eine Notunterkunft dient als behelfsmäßige Unterbringung für Geflüchtete, falls die aktuellen Kapazitäten in den Unterkünften angesichts der extrem steigenden Unterbringungsfälle nicht ausreichen.
Geplant ist jedoch eine Schrittweise Inbetriebnahme der Notunterkunft. Ziel ist es bereits in diesem Jahr mit einer Kapazität von 36 Plätzen zu starten. Im kommenden Jahr soll die Kapazität dann auf bis zu 100 Plätze ausgeweitet werden.
Da es sich um eine Notunterkunft handelt und somit nur um einen vorübergehenden Aufenthalt, sollte eine Vollauslastung nur in besonders angespannten Situation notwendig sein.
Ähnlich wird dies bereits in der Notunterkunft Turnhalle Süchtelner Straße 60 in Lobberich praktiziert.
6. Was ist mit der bisherigen Nutzung des Gebäudes?
Bis zum 31. Juli 2023 wurde das Erdgeschoss als Kindertagesstätte genutzt. Nach Umzug der KiTa in die regulären Räume in Lobberich steht der Gebäudeteil nun leer. Die ehemaligen Räume im Obergeschoss werden durch Fraktionen des Rates der Stadt Nettetal genutzt. Für die Fraktionen wird derzeit eine Alternative gesucht.
7. Welche Menschen (Nationalität, Geschlecht, Alter. Familienkonstellation) werden in der Notunterkunft untergebracht?
Die Entscheidung darüber, welche Menschen Nettetal zugewiesen werden, trifft die Bezirksregierung Arnsberg.
Welche Menschen durch die Bezirksregierung Nettetal zugewiesen werden, kann die Stadt Nettetal nicht beeinflussen. Es wurde von Seiten der Stadt gegenüber der Bezirksregierung jedoch der Wunsch geäußert, dass bevorzugt Familien aufgenommen werden. Inwieweit dieser Wunsch Berücksichtigung findet, kann nicht gesagt werden.
8. Wie lange sollen die Menschen dortbleiben?
Da es sich bei den Planungen um eine Notunterkunft handelt, ist eine längerfristige Unterbringung nicht vorgesehen. Es soll Kapazität geschaffen werden, um Zwangslagen, wie die Umfunktionierung der städtischen Turnhalle, zu vermeiden. Jedoch ist es hierfür notwendig, dass weitere Alternativen geschaffen werden, die eine langfristige Unterbringung der geflüchteten Menschen ermöglichen. Erfahrungsgemäß verbleiben die Menschen jedoch im Schnitt zwei bis drei Monate in einer Notunterkunft bevor sie in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft oder Einrichtung untergebracht werden können.
9. Wie verhält es sich mit den sanitären Anlagen?
Da das Gebäude bisher v.a. als Schule bzw. KiTa genutzt wurde, stehen nicht ausreichend Sanitäre Anlagen zur Verfügung. Es wird daher derzeit geprüft, wie diese auf dem Gelände der ehemaligen Hauptschule errichtet werden können. Da es sich hierbei um den zumindest vorrübergehenden Lebensort von Menschen handelt, müssen ausreichend WC- und Duschanlagen zur Verfügung stehen. Dies kann mit autarken Containern erfolgen, die mit einer Elektroheizung ausgestattet sind.
10. Wer übernimmt die Hausmeistertätigkeiten der Notunterkunft?
Die Hausmeistertätigkeiten werden durch Mitarbeiter des Sozialamtes der Stadt Nettetal oder durch einen Dienstleister übernommen. Das heißt, dass die Hausmeister der Schulen diese Aufgaben nicht zusätzlich übernehmen müssen.
11. Wie wird die Unterkunft betreut?
Analog zu der Notunterkunft in Lobberich, die ebenfalls über 100 Plätze verfügt, wird auch die Unterkunft in Kaldenkirchen 24/7 durch einen Sicherheitsdienst betreut und bewacht werden. Es werden Einlasskontrollen durchgeführt um sicherzustellen, dass lediglich die Bewohnenden der Unterkunft und befugte Personen Zutritt zu der Unterkunft haben. Die untergebrachten Menschen werden ebenfalls sozial betreut und es wird ein tagesstrukturierendes Angebot für die Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt.
Dadurch und durch bauliche Maßnahmen (Sichtschutz, Zäune etc.) wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Durchmischung der Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkunft, Schülerinnen und Schülern und KiTa Kindern auf dem Schul- und Kitagelände kommen kann.
12. Wie viele Personen wurden 2015 in der Notunterkunft der ehemaligen Hauptschule in Lobberich untergebracht?
In der Notunterkunft in der ehemaligen Hauptschule in Lobberich wurden in verschiedenen Phasen eine unterschiedliche Kapazität vorgehalten. Zu Spitzenzeiten lag die Kapazität bei bis zu 250 Plätzen.
13. Ist es möglich, analog zu der ehemaligen Hauptschule in Lobberich, einen Raum für das Ehrenamt zu installieren?
Es wird versucht, Wünsche dieser Art in der Notunterkunft zu berücksichtigen, um dort Angebote des Ehrenamts zu ermöglichen.
14. Erfolgt eine gesamte Einfriedung des Grundstücks der Notunterkunft?
Ja, das Gebäude, aber auch die Freiflächen sind größenteils bereits eingefriedet. Wo eine Einfriedung fehlt, wird diese noch errichtet.
15. Wie sehen die Arbeitsprozesse innerhalb der Unterkunft aus? Gibt es die Möglichkeit, dass die Bewohnenden für ihre Arbeit entlohnt werden?
Wie bereits in vielen anderen Unterkünften wird es die Möglichkeit geben, dass die Bewohnenden sich durch Arbeiten in und an der Unterkunft Geld dazuverdienen können. Dies ist durch das AsylbLG geregelt und findet regelmäßig, bereits in anderen Unterkünften, Anwendung.
Dies trägt außerdem dazu bei, dass sich die Menschen für das Objekt verantwortlich fühlen und sich somit damit identifizieren können. Es ist üblich, dass die Bewohnenden in die Arbeitsprozesse innerhalb einer Unterkunft eingebunden werden. So sind Sie in erster Linie selbst für die Ordnung und Sauberkeit ihrer Unterkunft zuständig.
Das AsylbLG eröffnet Möglichkeiten diese Arbeit auch zu entlohnen. Von diesem Instrument nimmt die Stadt Nettetal gebrauch, wenn die Arbeiten über ein normales Maß hinaus geht um Anreize zu schaffen sich vermehrt in Arbeitsprozesse einzubringen.
16. Sind die Arbeiten schon abgeschlossen und wo wird mit der Belegung begonnen?
Die Planungen haben bereits begonnen, die Arbeiten hingegen noch nicht. Die Unterkunft soll bis zum Ende des Jahres in den Pavillons mit bis zu 36 Personen belegt werden können. Daher soll dort auch mit den Arbeiten begonnen werden. Die vollständige Nutzbarkeit des Gebäudes ist zeitlich noch nicht absehbar.
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