Rückrufaktion Babboe
Babboe hat bei bestimmten Lastenradmodellen Sicherheitsrisiken festgestellt und bietet hierzu Lösungen an. Auf dieser Website können Sie überprüfen, ob Ihr Lastenradmodell Sicherheitsrisiken vorweist.
Förderprogramm startet am 11.03.2024!
Wer sich für Einkauf und Transport ein (E-)Lastenrad oder einen Lastenanhänger anschaffen und damit umweltfreundlich unterwegs sein möchte, kann mit Unterstützung der Stadt rechnen. Erstmalig werden in diesem Jahr auch Räder für mobilitätseingeschränkte Menschen gefördert. Beim Kauf eines (E-)Lastenrades, eines Spezialrades für mobilitätseingeschränkte Menschen oder eines Lastenanhängers wird auf Antrag eine Kaufprämie in Höhe von bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten ausgezahlt.
Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?
Durch die Förderung wird ein Anreiz für Privatpersonen geschaffen, verstärkt auf dieses umweltfreundliche Verkehrsmittel zu setzen und damit Kfz-Fahrten zu ersetzen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eine Förderung beantragen können Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Nettetal.
Gewerbetreibende in NRW haben im Programmbereich „Emissionsarme Mobilität“ des Förderprogramms zur Energiewende progres.nrw die Möglichkeit bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten für ein elektrisches Lastenfahrrad erstattet zu bekommen, maximal jedoch 2.100 Euro.
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) fördert die Anschaffung von Transporträdern und Transportanhängern mit 25 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 2.500 Euro. Links zu den beiden Förderprogrammen finden Sie weiter unten im Downloadbereich.
Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderpauschalen?
Gefördert wird der Kauf von fabrikneuen E-Lastenrädern, muskelbetriebenen Lastenrädern, Spezialräderm für mobilitätseingeschränkte Menschen und Lastenanhängern mit bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten.
Es gelten folgende Förderhöchstgrenzen:
- 500 Euro bei Elektrolastenrädern
- 300 Euro bei Lastenrädern ohne elektrische Unterstützung
- 100 Euro bei Lastenanhängern
- 500 Euro bei Spezialrädern für mobilitseingeschränkte Menschen
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie können den Antrag ganz einfach über das Online Formular stellen.
Alternativ können Sie den Antrag schriftlich bei der Stadt Nettetal, Fachbereich 62, Klima, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steuerung, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal oder per E-Mail an agnes.steinmetz@nettetal.de stellen.
Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines schriftlichen Bescheides, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt. Mit der Umsetzung der Maßnahme dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Wann wird die Fördersumme ausbezahlt?
Der Kauf muss innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides getätigt und die Kaufbelege bei der Stadt eingereicht werden.
Nach Prüfung der Belege erfolgt die Auszahlung des Betrages.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Die Anträge werden jedoch nach dem "Windhundprinzip" bearbeitet. Ist der Fördertopf ausgeschöpft, wird das Programm geschlossen.
Was gibt es noch zu beachten?
Der Kauf darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Über die beschafften Lastenfahrräder, Lastenpedelecs, Spezialräder für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Lastenanhänger darf nicht vor Ablauf einer Dauer von 36 Monaten ab Kaufdatum frei verfügt werden.
Kontakt
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Agnes Steinmetz
0 21 53 / 898-62 03
agnes.steinmetz@nettetal.de