Grundstücksteilung

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Um ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Flurstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Bitte beachten Sie, das eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z. B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen. 

Die Teilung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW 2018 oder den aufgrund der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Die Teilung darf in das Liegenschaftskataster nur übernommen werden, wenn ein Genehmigungsbescheid der Bauaufsichtsbehörde vorliegt. 

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein zu Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich. 

Für Grundstücksteilungen sind nach §17 BauPrüfVO entsprechende Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. 

Erforderliche Unterlagen:

>> Antragsformular Antrag auf Grundstücksteilung/ Ausstellung Negativzeugnis

>> amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500

>> Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden         Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind

>> Das Antragsformular nehmen wir gerne online entgegen, die Pläne mögen Sie bitte in 2-facher Ausfertigung in Papierform einreichen

 

Rechtsgrundlagen:

  • Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW 2018)
  • Baugesetzbuch (BauGB)

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Weitere Informationen: www.ct.de