Fahrradstraßen

Verlauf der im Integrierten Mobilitätskonzept vorgesehenen Fahrradstraßen in Nettetal
Verlauf der vorgesehenen Fahrradstraßen

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen ermöglichen attraktive und zügige Verbindungen für den Radverkehr, auf denen sie bevorrechtigt vor anderen Verkehrsarten sind. 

Fahrradstraßen werden im Mobilitätskonzept überwiegend auf Verbindungen empfohlen, die eine übergeordnete Funktion für den Radverkehr haben und auf denen der Kfz-Verkehr eine untergeordnete Bedeutung einnimmt und einnehmen kann. Insgesamt sieht das Konzept 17 Fahrradstraßen für das gesamte Stadtgebiet vor.

 

Nachfolgend erhalten Sie zum Aspekt der Fahrradstraßen als Bestandteil des Mobilitätskonzeptes einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema, auch in Bezug auf die bereits konkreten Planungsvorhaben.

FAQ Fahrradstraßen Allgemein

Wie habe ich mich in einer Fahrradstraße zu verhalten?

  • Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt.
  • Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
  • Auch in Fahrradstraßen gilt das Rechtsfahrgebot für alle Fahrzeuge.
  • Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.
  • Fahrräder dürfen durch Kraftfahrzeuge nur überholt werden, wenn ein ausreichender Seitenabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist.
  • In Fahrradstraßen gelten keine abweichenden Regelungen für den ruhenden Verkehr. Entsprechend ist in Fahrradstraßen, wenn Kfz zugelassen sind, zunächst immer davon auszugehen, dass Parken am Straßenrand für den Kfz-Verkehr zulässig ist.

     

FB62_Mobilitätskonzept Rad Fahrradstraße
FB62_Mobilitätskonzept Rad_Ende Fahrradstraße
FB62_Mobilitätskonzept Rad Fahrradstraße Farbe

Woran kann ich eine Fahrradstraße erkennen?

Durch diese Beschilderung wird der Beginn und das Ende einer Fahrradstraße gekennzeichnet. 

Außerdem sollen Fahrradstraßen in Nettetal und im Kreis Viersen einen Wiedererkennungswert haben und einheitlich gestaltet sein. Daher werden Fahrradstraßen einheitlich markiert, wobei sich alle Städte und Gemeinden im Kreis Viersen weitestgehend an die Empfehlungen der AGFS NRW e.V. orientieren werden.

Zur Verdeutlichung soll demnach das Piktogramm des Verkehrszeichens zusätzlich zu Beginn der Fahrradstraße auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

In jeder Fahrradstraße wird es eine weiße, unterbrochene Begleitlinie geben, die die Fahrbahnbegrenzung darstellt und in Fahrradstraßen ohne rote Fahrbahn erhält die Begleitlinie eine parallele rote Begleitlinie als unterbrochenen Schmalstrich. 

Da die Wevelinghover Straße bereits rot gepflastert ist, kann auf die rote Begleitlinie verzichtet werden.

 

Wird es weitere Fahrradstraßen in Nettetal geben?

Ja. Insgesamt schlägt das Mobilitätskonzept 19 weitere Fahrradstraßen im Stadtgebiet vor. In der Planung befinden sich bereits die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Oberen Färberstraße und im Onnert. Nachfolgend eine Übersicht aller geplanten Fahrradstraßen in Nettetal:

 

Gibt es verkehrsrechtliche Voraussetzungen für die Anordnung einer Fahrradstraße?

Ja, nach der VwV-StVO zu Zeichen 244.1 und 244.2 (Beginn und Ende einer Fahrradstraße) dürfen Fahrradstraßen nur auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr  angeordnet werden. Dabei setzten eine hohe Fahrradverkehrsdichte und eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dagegen dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.

FAQ zur Fahrradstraße auf der Wevelinghover Straße

Warum soll auf der Wevelinghover Straße eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

Das integrierte Mobilitätskonzept, welches im Dezember 2022 vom Rat beschlossen wurde, enthält viele Maßnahmen, die dazu führen sollen den Fuß- und Radverkehrsanteil in Nettetal zu erhöhen. 

Die Maßnahme fällt somit unter das Handlungsfeld der Förderung der Nahmobilität und ist mit einer hohen Priorität versehen worden, denn „die Einrichtung von Fahrradstraßen bietet eine große Chance, hochwertige Hauptverkehrsverbindungen für den Radverkehr zu realisieren und hiermit nicht nur den Radverkehr zu fördern, sondern einen wesentlichen Beitrag zu einer klimagerechten Mobilität zu liefern.“ (D.6 Leitfaden Fahrradstraßen – Erstveröffentlichung 01/2023)

Ziel der Einrichtung der Fahrradstraße ist es durch die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr und die Umgestaltung die Netzdurchlässigkeit für den Radverkehr und die Attraktivität des innerstädtischen Radverkehrsnetzes signifikant zu steigern. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Fahrradstraße auf der Wevelinghover Straße bis zum Bahnradweg, wird die Maßnahme die Schulwegsicherheit erhöhen und die Radwegeverbindung zwischen dem Lobbericher Stadtkern und dem Bahnradweg erhöhen und somit ein Angebot für den Radverkehr als eine Ausweichstrecke zu der hoch belasteten Niedieckstraße schaffen.

Darf ich als Autofahrer die Fahrradstraße befahren?

Die Freigabe zur Nutzung einer Fahrradstraße durch eine andere Verkehrsart erfolgt durch ein entsprechendes Zusatzzeichen. Für die Wevelinghover Straße ist geplant, dass diese auch weiterhin für PKWs und Krafträder befahrbar bleibt. Die Einbahnstraßenregelung soll weiterhin gelten. Der Kfz-Verkehr ist auf der Fahrradstraße „Gast“ und muss sich dem Radverkehr unterordnen.

Darf ich weiterhin auf der Wevelinghover Straße parken?

Ja, jedoch darf durch die Parkraummarkierung nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Warum fallen nach der Einrichtung der Fahrradstraße Parkflächen weg?

Laut dem Leitfaden der AGFS NRW e.V. sind Fahrradstraßen nach Möglichkeit ohne PKW-Parkstände zu realisieren, da diese die Attraktivität der Fahrradstraße senken. Wenn diese wie in der Wevelinghover Straße in Teilen erhalten bleiben sollen, sind die Parkstände zu markieren, damit „wildes“ parken auf der Fahrbahn verhindert wird. Außerdem muss durch die Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraßenrichtung eine breitere Fahrbahngasse gegeben sein als zuvor, damit eine Begegnung von Rad- und Kfz-Verkehr möglich ist. Zudem ist ein Sicherheitstrennstreifen von mindestens 0,75 Meter neben parkenden Kfz zu markieren, damit „Dooring-Unfälle“ (Behinderung oder Verletzung von Fahrradfahrenden durch Öffnen der Autotür) verhindert werden können. Daher wird es nicht mehr möglich sein parallel auf beiden Seiten am Fahrbahnrand zu parken. Des Weiteren soll aufgrund der Verkehrssicherheit das Parken am linken Fahrbahnrand untersagt werden, da dies besonders zu Konflikten mit dem entgegenkommenden Fahrradverkehr führen könnte. Dies bedingt, dass bedauerlicherweise Parkplätze wegfallen. Nach der Einrichtung der Fahrradstraße werden, auf Grundlage der aktuellen Vorentwurfsplanung, statt 31 Parkmöglichkeiten nur noch 9 und ein Behindertenparkplatz zur Verfügung stehen. Nach Verkehrserhebungen hat sich gezeigt, dass die umliegenden Straßen, insbesondere die Wevelinghover Straße im weiteren Verlauf und die Straße An St. Sebastian, über ausreichende Kapazitäten verfügen, um den Wegfall ausreichend kompensieren zu können.

Warum wird nicht nur die Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr zugelassen?

Ein Antrag, die Einbahnstraße für den Radverkehr in entgegengesetzter Richtung freizugeben, wurde bereits im Jahr 2015 geprüft. Zu diesem Zeitpunkt war der Kreisverkehr „Stern“ eine Unfallhäufungsstelle. Die Unfälle fanden vor allem unter Beteiligung des Radverkehrs statt. Außerdem verhinderte die Engstelle im Einmündungsbereich der Wevelinghover Straße Begegnungsverkehre. Aus diesen Gründen wurde seinerzeit die beidseitige Öffnung für den Radverkehr abgelehnt.

Zudem dürfen Radfahrende auf Einbahnstraßen nur für die Gegenrichtung zugelassen werden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt. Hierzu liegt jedoch keine verkehrsrechtliche Anordnungsgrundlage vor.

Die Zielrichtung der Maßnahme ist, dem Radverkehr eine attraktive und sichere Route zu bieten. Daher wäre nur die Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr nicht zielführend, da der Kfz-Verkehr den Straßenraum weiterhin dominieren würde. Doch durch die Einrichtung der Fahrradstraße und die Umgestaltung des Straßenraums, wird ein Gewinn an Sicherheit und Komfort für den Radverkehr erzielt und es wird ein Beitrag geleistet, das Fahrrad als attraktive Alternative zum PKW zu nutzen.

Warum ist das Aufstellen von Schildern nicht ausreichend?

Die Verkehrsteilnehmer in Nettetal sollen intuitiv wahrnehmen können, dass sie beim Einfahren in die Fahrradstraße einen anderen Verkehrsraum befahren. Außerdem sollen Fahrradstraßen in Nettetal, und im Kreis Viersen, einen Wiedererkennungswert haben und einheitlich gestaltet sein. Daher werden Fahrradstraßen einheitlich markiert, wobei sich alle Städte und Gemeinden im Kreis Viersen weitestgehend an die Empfehlungen der AGFS NRW e.V. orientieren werden. Ergänzend zu der Aufbringung von Piktogrammen und einer Roteinfärbung der Fahrbahn im Bereich der Zufahrt, ist ein Umbau der Einfahrt in die Wevelinghover Straße vom „Stern“ aus geplant. Die Einfahrt soll als Gehwegüberfahrt ausgestaltet werden. Die Erhöhung der Fahrbahn wirkt für den Kfz-Verkehr geschwindigkeitsdämpfend, erhöht die Aufmerksamkeit für den querenden Fuß- und Radverkehr und stärkt das Bewusstsein für das Befahren eines anderen Verkehrsraumes. Zudem wird die Einfahrt durch eine halbüberfahrbare Mittelinsel eingeengt, damit der einfahrende Kfz-Verkehr nicht den ausfahrenden Radverkehr behindert. Durch die Neugestaltung der Zufahrt fallen die westlich gelegenen Stellplätze an der Zufahrt weg, die östlich gelegene Haltemöglichkeit bleibt jedoch erhalten. 

Im weiteren Verlauf der Fahrradstraße werden lediglich Markierungen vorgenommen, die einheitlich für alle Fahrradstraßen im Stadtgebiet angewendet wird. 

Von einer „Tor-Situation“ an der Einfahrt der Fahrradstraße am Knotenpunkt Graf-Mirbach-Straße/Friedensstraße wurde abgesehen, da die Einfahrt lediglich für Radfahrende möglich ist und auf der „oberen“ Wevelinghover Straße ebenfalls zukünftig eine Fahrradstraße eingerichtet werden soll. Daher soll der Bereich des Knotenpunktes lediglich rot eingefärbt und mit Piktogrammen versehen werden, um die Vorfahrt für den Radverkehr zu verdeutlichen.

Liegt ein politischer Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße auf der Wevelinghover Straße vor?

Die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Wevelinghover Straße zur Fahrradstraße vom Stern bis zur Graf-Mirbach-Straße wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität am 14. März 2024 präsentiert. Dort wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße unterstützt wird und die Verwaltung einen Förderantrag auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung beim Land einzureichen hat. 

Inwiefern wurde die anliegende Bevölkerung eingebunden?

Die Bürgerschaft, relevante Stakeholder sowie die Politik wurden über ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren in den Prozess der Erstellung des Mobilitätskonzeptes eingebunden. So konnten im Projekt Maßnahmen entwickelt werden, die das Problemempfinden der Personen vor Ort aufgreifen. Aufgrund dessen wurde die anliegende Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erneut beteiligt.

Wann wird die Fahrradstraße umgesetzt?

Die Einrichtung der Fahrradstraße kann erst nach Erhalt des Förderbescheides und Ausschreibung der Bauleistung realisiert werden. Daher kann frühestens 2026 mit der Umsetzung der Maßnahme gerechnet werden.

Der Förderantrag ist fristgerecht bei der Bezirksregierung eingereicht worden. Bei der weiteren Planung werden die Einrichtung weiterer Park- und Haltemöglichkeiten sowie weitere Anregungen geprüft.

FAQ zur Fahrradstraße auf der Oberen Färberstraße

Warum soll auf der Oberen Färberstraße eine Fahrradstraße eingerichtet werden?

Im durch den Rat beschlossenen Integrierten Mobilitätskonzept ist als Maßnahme die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Oberen Färberstraße (L4.17) enthalten.
Auf der gesamten Oberen Färberstraße soll vom Verkehrsberuhigten Bereich auf der Färberstraße bis zum Anschluss an den Bahnradweg eine Fahrradstraße eingerichtet werden. 

Durch die Einrichtung der Fahrradstraße und im Zusammenhang mit dem Umbau des Knotenpunktes an der Steegerstraße/Färberstraße wird eine Radverkehrsverbindung als Radvorrangroute von Lobberich-Nord nach -Süd hergestellt und somit vom Bahnradweg ins Zentrum. In Verbindung mit
weiteren Maßnahmen auf der Kempener Straße soll im weiteren Verlauf dann eine Verbindung für den Radverkehr von Lobberich-Nord nach -Ost erzielt werden.
Gleichzeitig wird eine weitere Achse zur Verbindung nach Hinsbeck ermöglicht, die auch der Schulwegsicherung dient.

Darf ich als Autofahrer die Fahrradstraße befahren?

Die Freigabe zur Nutzung einer Fahrradstraße durch eine andere Verkehrsart erfolgt durch ein entsprechendes Zusatzzeichen. Für die Obere Färberstraße ist geplant, dass diese auch weiterhin für PKWs und Krafträder befahrbar bleibt. Der Kfz-Verkehr ist auf der Fahrradstraße „Gast“ und muss sich dem Radverkehr unterordnen.

Darf ich weiterhin auf der Oberen Färberstraße parken?

Ja, jedoch darf durch die Parkraummarkierung nur innerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Werden nach Einrichtung der Fahrradstraße Parkflächen wegfallen?

Die bereits vorhandenen Parkbuchten im südlichen Teil der Oberen Färberstraße bleiben erhalten und ab dem Wendehammer sollen Parkflächen markiert werden. Durch die Parkflächenmarkierung wird die Fahrbahn verschwenkt, was für den Kfz-Verkehr geschwindigkeitsdämpfend wirkt. Dies steigert das Sicherheitsgefühl von Radfahrenden auf der Fahrradstraße. Des Weiteren ergeben sich dadurch Flächen, die begrünt werden können.
Im nördlichen Teil der Oberen Färberstraße verengt sich die Fahrbahn, wodurch die Markierung von Parkflächen auf der Fahrbahn nicht möglich ist. Nur an der Stelle, an der der Gehweg eine ausreichende Breite aufweist, werden Parkflächen für 2-3 PKW markiert, wodurch ein Teil des Bürgersteiges zur Parkfläche wird. Der Wegfall von Stellmöglichkeiten wird aufgrund der vorrangigen Bedeutung der Radwegeverbindung und Attraktivitätssteigerung für den Radverkehr vorgeschlagen. Zu-
dem handelt es sich um eine reine Wohnnutzung in diesem Bereich, wodurch geringe Besucherverkehre zu erwarten sind.

Liegt ein politischer Beschluss für die Einrichtung der Fahrradstraße auf der Oberen Färberstraße vor?

Die Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Oberen Färberstraße zur Fahrradstraße wurde dem Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität am 25. Juni 2024 präsentiert. Dort wurde einstimmig beschlossen, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße unterstützt wird und die Verwaltung einen Förderantrag auf Grundlage der in der Sitzung vorgestellten Planung bei der Bezirksregierung einzureichen hat. 

Wann wird die Fahrradstraße umgesetzt?

Ein Ingenieurbüro wurde bereits mit der Entwurfsplanung der Fahrradstraße beauftragt. Durch den Auschuss für Stadtplanung und Mobilität ist die Verwaltung beauftragt worden, unterjährig einen Förderantrag für die Einrichtung einer Fahrradstraße auf Grundlage der Entwurfsplanung bei der Bezirksregierung zu stellen. Nach Erhalt des Förderbescheides kann anschließend mit der Ausführungsplanung und Umsetzung begonnen werden. Es kann von einer Umsetzung bis 2026 ausgegangen werden.

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