Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Nettetal, der Gemeinde Grefrath, sowie anderer Gläubiger im Wege der Amtshilfe.
Der Vollstreckungsinnendienst kümmert sich hierbei insbesondere um Pfändungsverfügungen und verfolgt die Interessen in Insolvenz-, Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren für die Stadt Nettetal und für die Gemeinde Grefrath.
Der Vollstreckungsaußendienst erfolgt durch unsere vereidigten Vollzugsdienstkräfte; in den meisten Fällen durch Hausbesuch. Wir sind bemüht, zusammen mit Ihnen nach einer Lösung für die Begleichung entstandener Zahlungsrückstände zu suchen.
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