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Wunschballons und Fluglaternen

Wunschballons und Fluglaternen sind verboten
In der dunklen Jahreszeit und vor Silvester sind Himmelslaternen, Wunschballons und andere Fluglaternen bei Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern besonders beliebt. Diese Laternen werden mit einer offenen Feuerquelle betrieben und können je nach Bauart und thermischen Verhältnissen bis zu 500 Meter hoch aufsteigen."Daher fallen sie unter das Luftverkehrsrecht und dürfen nur mit einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde eingesetzt werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Steigenlassen von Fluglaternen für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf verboten, da die Fluglaternen den Luftverkehr gefährden und durch unkontrollierte Landungen Brandgefahren auslösen können. Wer ohne Erlaubnis Fluglaternen aufsteigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen (Quelle: Kreis Viersen).

Ergänzung: Seit dem 18. Juli 2009 dürfen Fluglaternen in ganz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nicht mehr aufsteigen.

Kontakt und weitere Auskünfte:

Kreisordnungsbehörde.
Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 0 21 62 / 39 - 0
Fax: 0 21 62 / 39 - 18 03
www.kreis-viersen.de

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