Der Winterdienst erfolgt nach einem bestimmten Streuplan. Geräumt und gestreut werden Hauptverkehrsstraßen und wichtige Verbindungswege des öffentlichen Personennahverkehrs. Wohn- und Nebenstraßen werden erst nachrangig gestreut und geräumt.
Grundstückseigentümer/innen müssen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr die Bürgersteige schnee- und eisfrei halten. Der in diesem Zeitraum gefallene Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 7 Uhr (sonn- und feiertags bis 9 Uhr) zu beseitigen.
Für das Kreisgebiet Viersen wird der Winterdienst über die zentrale Leitstelle in Viersen (Telefon 0 21 62 / 2 90 88) koordiniert.