Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.
Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:
- die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
- die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
- die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
- die Datenübermittlung an Adressbuchverlage