Vorläufiger Reisepass

FB17_Vorläufiger Reisepass

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer maximal 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Informationen zur Dienstleistung

Sie benötigen für eine Auslandsreise sofort einen Reisepass? Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Express-Reisepasses ist bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs nicht mehr möglich?

Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, um sofort ein Reisedokument zu erhalten.

Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und danach Anklicken der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt 1 Jahr.

Unterlagen

Bei der Antragstellung benötigt werden:

  • geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Formen der Antragstellung

Bei der Antragstellung müssen Sie persönlich vorsprechen, da auch Ihre persönliche Unterschrift erforderlich ist. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Gebühren

26,00 Euro

Bearbeitungszeit

Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt.

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Weitere Informationen: www.ct.de