Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um Verwarnungen und Bußgelder im Zusammenhang mit dem ruhenden Straßenverkehr haben, so wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Verwarn- und Bußgelder können bar im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordung bezahlt werden. Dazu wird die schriftliche Verwarnung bzw. der Bußgeldbescheid benötigt.
Gebühr
- Die Höhe der Verwarnung richtet sich nach dem offiziellen Bußgeldkatalog des Bundes
- Bei Bußgeldern kommt zur Geldbuße eine Gebühr von 25 Euro und Zustellungskosten von 3,50 Euro hinzu