Verwarnungen und Bußgelder (Ruhender Straßenverkehr)

Sollten Sie Fragen oder Anregungen rund um Verwarnungen und Bußgelder im Zusammenhang mit dem ruhenden Straßenverkehr haben, so wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Verwarn- und Bußgelder können bar im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordung bezahlt werden. Dazu wird die schriftliche Verwarnung bzw. der Bußgeldbescheid benötigt.

Gebühr

  • Die Höhe der Verwarnung richtet sich nach dem offiziellen Bußgeldkatalog des Bundes
  • Bei Bußgeldern kommt zur Geldbuße eine Gebühr von 25 Euro und Zustellungskosten von 3,50 Euro hinzu

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