Das Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen schreibt regelmäßige Straßenbegehungen vor. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind die Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung von wöchentlich (Fußgängerzonen) bis zwei mal jährlich (Wirtschaftswege) zu begehen.
Die Kontrolle erstreckt sich auf alle Straßen und Nebenflächen einschließlich aller Einbauten und Verkehrszeichen. Kleinere verkehrsgefährdende Schäden werden hierbei sofort beseitigt.