Straßenreinigung

Viele Straßen im Stadtgebiet werden in regelmäßigem Turnus mittels Kehrmaschine gereinigt. 

In einigen Straßen ist die Reinigung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen, auf Gehwege und auf Mischflächen. 

Die Reinigung der Gehwege (dazu gehören auch kombinierte Rad- und Gehwege) ist in allen Fällen auf die Grundstückseingentümerinnen und -eigentümer übertragen. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Wildkräutern. Die Übertragung gilt auch beim Winterdienst auf Gehwegen und Mischflächen. Dazu gehören das Schneeräumen und bei Eis- und Schneeglätte das Bestreuen der Fläche mit abstumfpenden Mitteln in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite. Einzelheiten zum Winterdienst, insbesondere zur Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer, können der Straßenreinigungssatzung der Stadt entnommen werden.

Für die maschinelle Straßenreinigung, die im Auftrag der Stadt ausgeführt wird, werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Sie sind Bestandteil der Grundbesitzabgaben.

Die Straßenreinigungssatzung und aktuellen Straßenreinigungs-Gebührensätze finden Sie unter Ortsrecht.

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Weitere Informationen: www.ct.de