Straßennutzung
Nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf übermäßige Straßennutzung im Rahmen einer Veranstaltung stellen. Beispiele für solche Veranstaltungen sind Straßen- oder Dorffeste, Martinsumzüge oder Umzüge im Rahmen von anderen Veranstaltungen (Schützenfest etc.).
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen ebenfalls einer solchen Erlaubnis, auch wenn keine Absperrmaßnahmen erfolgen.
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail oder Fax an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung geschickt werden.
Die Frist für die Beantragung beträgt 14 Tage vor geplantem Beginn des Umzuges bzw. der Veranstaltung.
Die Dienstleistung der Parkplatzabsperrung für einen Umzug / Einrichtung einer Halteverbotszone kann auch über das Wirtschafts-Service-Portal NRW beantragt werden:
Gebühr
- Genehmigung von Umzügen: 45,00 Euro
- St. Martinsumzüge sind gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 StVO gebührenfrei
- Großveranstaltungen nach Aufwand