Der Zentralbereich Recht berät die Dienststellen der Stadt Nettetal und setzt deren Ansprüche gerichtlich durch. Rechtsreferendare können sich hier im Rahmen der Verwaltungsstation ausbilden lassen.
Hinweis:
Eine Rechtsberatung für die Bürger darf nach dem Rechtsberatungsgesetz nur im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeit erfolgen (§ 3 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz / RberG, § 22 Gemeindeordnung / GO NW, § 15 Sozialgesetzbuch / SGB I). Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist im übrigen den im Gesetz genannten Personen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten.