Rechtliche Beratung der Stadt Nettetal sowie Vertretung der Stadt vor den Gerichten

Der Zentralbereich Recht berät die Dienststellen der Stadt Nettetal und setzt deren Ansprüche gerichtlich durch. Rechtsreferendare können sich hier im Rahmen der Verwaltungsstation ausbilden lassen.

Hinweis:

Eine Rechtsberatung für die Bürger darf nach dem Rechtsberatungsgesetz nur im Rahmen der gemeindlichen Zuständigkeit erfolgen (§ 3 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz / RberG, § 22 Gemeindeordnung / GO NW, § 15 Sozialgesetzbuch / SGB I). Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist im übrigen den im Gesetz genannten Personen, insbesondere den Rechtsanwälten vorbehalten.

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Weitere Informationen: www.ct.de