Fragen oder Meldungen zu Aufwuchs, abgemeldeten Fahrzeugen und weiteren ordnungswidrigen Zuständen richten Sie bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
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Aufwuchs
Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Nettetal vom 15.10.2003 sind Hecken so zu beschneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum ragen. Zweige und Äste von Bäumen und Sträuchern privater Grundstücke müssen, sofern sie in den Verkehrsraum hineinragen, über Fahrbahnen mindestens 4,50 m und über Bürgersteigen und Gehwegen mindestens 2,50 m freigeästet sein.
Abgemeldete Fahrzeuge
Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichen oder mit entwerteten Kennzeichen (ohne Zulassung) dürfen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht auf öffentlicher Verkehrsfläche abgestellt werden. Die Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit oder im Einzelfall eine Straftat dar, die von der zuständigen Behörde entsprechend zu ahnden ist. Um den rechtswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beseitigen, wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristvorgaben für die Entfernung der Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenraum gesorgt.
Im Falle einer akuten unmittelbaren Gefahr, die von einem Fahrzeug ausgeht (zerstörte Scheiben, offener Tank), kann unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessens, die sofortige Entfernung erfolgen.
Weitere ordnungswidrige Zustände
Zu den weiteren ordnungswidrigen Zuständen zählen u.a. Ölflecken/-spuren, Bäume, die drohen in den öffentlichen Verkehrsraum zu fallen, das illegale Abbrennen von Feuern und wildes Plakatieren.