Krankentransporte

Nach § 2 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW umfasst der Rettungsdienst auch den Krankentransport. Kranke, Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die keine Notfallpatientinnen oder – patienten sind, können unter Betreuung durch qualifiziertem Personal mittels Krankenwagen transportiert werden. Der Kreis Viersen ist Träger des Krankentransportes. Derzeit sind sechs Einsatzfahrzeuge mit unterschiedlichen Besetztzeiten im Kreisgebiet im Einsatz, davon auch ein Krankentransportwagen der Stadt Nettetal.

Krankentransporte können Sie unter der Telefonnummer 02162/19222 über die Leitstelle der Feuerwehr anmelden.

Rechtsgrundlagen

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Weitere Informationen: www.ct.de