Hinweisbeschilderung Gewerbetreibende

Für im Stadtgebiet ansässige Gewerbetreibende / private Unternehmen in exponierter Lage besteht die Möglichkeit einer Wegweisung.
Die Aufstellung/Anbringung einer Beschilderung im öffentlichen Raum bedarf einer Genehmigung und erfolgt nach vorgegebenen einheitlichen Standards.

Hinweis:
Die Beschilderung erfolgt in grün/weiß in der Größe eines Straßenbenennungsschildes.
(Untergrund in grün sowie genormte Schrift mit Pfeil in weiß.)
Der ein- oder zweizeilige Text kann abgestimmt werden, dabei ist die Zeichenlänge begrenzt.
Zusätzlich können RWB-konforme Piktogramme, wie "Messer & Gabel" etc., allerdings kein eigenes Firmen-Logo, verwendet werden.

Mit dem Formular können Gewerbetreibende die gewünschte Beschilderung zum Unternehmen online bestellen.
Für die Abstimmung der Details setzen wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

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Weitere Informationen: www.ct.de