Als Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld verlangt die Kindergeldkasse beim Arbeitsamt von Ihnen in der Regel eine Bescheinigung darüber, dass die Kinder mit dem Kindergeldempfänger in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Diese Bescheinigungen werden vom Bürgerservice gebührenfrei und sofort nach Vorlage auf dem Vordruck der Kindergeldkasse ausgestellt. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin über die Online-Terminvergabe.