Gurt- und Helmbefreiung

Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen das Anlegen eines Sicherheitsgurts und / oder das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist, können eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten. Dies gilt auch für Personen, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Das Antragsformular muss vom Antragsteller und vom Facharzt ausgefüllt und beim Bürgerservice eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Unterlagen wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort ausgestellt.

Die Gebühr beträgt 35,00 €. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises wird die Genehmigung gebührenfrei erteilt.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de