Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen das Anlegen eines Sicherheitsgurts und / oder das Tragen eines Schutzhelmes nicht möglich ist, können eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erhalten. Dies gilt auch für Personen, deren Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Das Antragsformular muss vom Antragsteller und vom Facharzt ausgefüllt und beim Bürgerservice eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Unterlagen wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort ausgestellt.
Die Gebühr beträgt 35,00 €. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises wird die Genehmigung gebührenfrei erteilt.