Gewerberegisterauskunft

Sie können gebührenpflichtige Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.

  • Der Name,
  • die betriebliche Anschrift und
  • die angezeigte Tätigkeit

werden Ihnen auf Anfrage grundsätzlich mitgeteilt.

Weitere Daten dürfen Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mitgeteilt werden, wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Daten glaubhaft machen und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt.

Die Übermittlung dieser Daten per E-Mail ist zurzeit grundsätzlich nicht möglich. Das bedeutet, dass Sie auch auf Anfragen per E-Mail immer eine schriftliche Antwort erhalten. Bitte teilen Sie deshalb immer auch eine Postanschrift mit.

Bei der Anfrage teilen Sie bitte möglichst auch mit, auf welchen Zeitpunkt sich Ihre Anfrage bezieht. Unter Umständen hat nämlich bereits ein Inhaberwechsel stattgefunden.

Fantasienamen der Gewerbetreibenden z.B. „Blümchen Müller“ sind hier in der Regel nicht gespeichert. Um den gesuchten Gewerbetreibenden zu finden, ist es daher zwingend erforderlich, dass Sie entweder die Anschrift des Betriebes oder den Namen des Gewerbetreibenden kennen. Ihre Anfrage hat ansonsten wenig Aussicht auf Erfolg und trotzdem müssten Sie für eine negative Auskunft eine Bearbeitungsgebühr entrichten.

Gebühr

  • 10 Euro
  • Für Behörden ist die Gewerberegisterauskunft Gebührenfrei

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Weitere Informationen: www.ct.de