Einsicht in die Hausakte (Akteneinsicht)

Als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer können Sie Einsicht in die Hausakten der Bauaufsicht nehmen, sofern Hausakten zu diesem Grundstück und aufstehenden Bauwerken vorhanden sind.

Andere Interessierte müssen zur Einsicht in die Hausakten eine Vollmacht bzw. eine Beauftragung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.

Die Unterlagen werden Ihnen in der Regel digital per E-Mail zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich ist, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.

Für die Einsicht in die Hausakten werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nettetal in der zurzeit geltenden Fassung erhoben.

Pro Antragsformular kann nur ein Objekt angefragt werden!

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Weitere Informationen: www.ct.de