Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Wer hat Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren?

  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhalten
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
  • Empfänger von Arbeitslosengeld IIoder Sozialgeld einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes
  • Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
  • Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird

Wer hat Anspruch auf Ermäßigung der Rundfunkgebühren?

  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF

Welche Unterlagen sind für die Antragstellung erforderlich?

  • Bescheinigung des jeweiligen Kostenträgers über den Leistungsbezug zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice 50656 Köln
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorderseite und Rückseite) mit dem Merkzeichen RF
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder dem BVG
  • Kopie des aktuellen Leistungsbescheides über den Bezug von Leistungen nach § 267 LAG

Wo können Sie den Antrag stellen?

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bzw. Rundfunkermäßigung werden durch ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitrgsservice in Köln bearbeitet und bewilligt. Antragsformulare erhalten Sie unter Telefon 01 80 6 / 99 95 55 40 oder über die Internetseite von ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice.

Das Formular erhalten Sie auch im Bürgerservice der Stadt Nettetal sowie in der Nebenstelle in Kaldenkirchen.

Für die Bearbeitung der Rundfunkgebührenbefreiung stellt der jeweilige Kostenträger eine Bescheinigung zur Vorlage bei ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice aus, welche zusammen mit dem Befreiungsantrag unmittelbar an ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln, zu senden ist.

Eine amtliche Bestätigung von Bewilligungsbescheiden ist nicht mehr erforderlich.

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