Baumschutz

Für den Bereich der Stadt Nettetal ist keine Baumschutzsatzung erlassen worden.
Gleichwohl können Schutzvorschriften für Bäume existieren:

  • als Naturdenkmal *),
  • als geschützter Landschaftsbestandteil (im Bereich der Landschaftspläne), *)
  • im Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet , *)
  • in den Bebauungsplänen, wo wichtige Bäume und Strauchbestände als "zu erhalten" dargestellt sind.

Geschützt sind auch die laut Bebauungsplänen auszuführenden Anpflanzungen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in den Naturhaushalt.

*) Ihr Ansprechpartner hierfür ist der Kreis Viersen (Untere Landschaftsbehörde)

Siehe hierzu auch unsere Informationen zum Thema / zur Dienstleistung "Baum- und Heckenschnitte"

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de