Für den Bereich der Stadt Nettetal ist keine Baumschutzsatzung erlassen worden.
Gleichwohl können Schutzvorschriften für Bäume existieren:
- als Naturdenkmal *),
- als geschützter Landschaftsbestandteil (im Bereich der Landschaftspläne), *)
- im Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiet , *)
- in den Bebauungsplänen, wo wichtige Bäume und Strauchbestände als "zu erhalten" dargestellt sind.
Geschützt sind auch die laut Bebauungsplänen auszuführenden Anpflanzungen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in den Naturhaushalt.
*) Ihr Ansprechpartner hierfür ist der Kreis Viersen (Untere Landschaftsbehörde)
Siehe hierzu auch unsere Informationen zum Thema / zur Dienstleistung "Baum- und Heckenschnitte"