Ausschüsse / Rat (Ratsinformationssystem)

Der Rat ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Er kann Ausschüsse bilden, die ihm, vereinfacht gesagt, Arbeit abnehmen. Wenige Dinge darf der Rat nicht auf Ausschüsse übertragen.

  • Freiwillige Ausschüsse: Kann der Rat für nahezu jeden Bereich der gemeindlichen Angelegenheiten bilden.
  • Pflichtausschüsse: Muss der Rat in manchen Bereichen bilden (zum Beispiel Rechnungsprüfungsausschuss).

Mitglieder der Ausschüsse können neben den Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister Bürger sowie Einwohner sein, deren Kenntnisse sich die Ausschüsse bedienen. Sie haben das gleiche Stimmrecht in den Ausschüssen wie die Ratsmitglieder und der Bürgermeister.

Alle Termine, Einladungen und Niederschriften der Sitzungen finden Sie unter dem Link Sitzungsdienst.

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