Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen sowie in der Ferienreisezeit fallen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden.
Zusätzlich verbietet die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung) in der Zeit vom 01.07. – 31.08. jeden Jahres an allen Samstagen das Befahren bestimmter Autobahnteilstücke.
Gebühr
- Als Einzelfahrzeug pro Fahrzeug aus gewerblichen Anlass: 160,00 Euro
- Als Dauergenehmigung aus gewerblichen Anlass: 385,00 Euro