Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die dazu dient, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger Hindernisse auszuräumen, die einer

- Bebauung,
- Nutzungsänderung oder
- Teilung eines Grundstückes

entgegenstehen.

Die Rechtsgrundlage zur Erklärung einer Baulast ist § 85 Landesbauordnung (BauO NRW 2018).

Eine Baulast kann nur öffentlich-rechtliche Regelungen beinhalten.

Beispiele:

- Sicherung der Erschließung über ein angrenzendes Grundstück
- Sicherung eines zu geringen Grenzabstandes
- Sicherung einer Bebauung auf mehreren Grundstücken

Das Baulastverzeichnis wird von der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Nettetal geführt.

Wie bekomme ich eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?

Wer ein berechtigtes Interesse hat, kann Auskünfte oder Abschriften aus dem Baulastverzeichnis gebührenpflichtig erhalten.
Dies ist insbesondere vor dem Erwerb von Immobilien und Grundstücken zu empfehlen.

Unterlagen

Bei Antragstellung sind die genaue Lage (Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück) sowie die eigene Adresse für den Gebührenbescheid anzugeben.

Hinweise

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden zurzeit nur in schriftlicher Form erteilt und nur per Post versandt. Ein Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Pro belastetem Grundstück fällt eine Gebühr in Höhe von 50,00 bis 150,00 Euro an, pro unbelastetem Grundstück fällt eine Gebühr von 30,00 Euro an.

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de