Anliegerbescheinigungen / Erschließungsbescheinigungen

Über die für ein bestimmtes Grundstück bereits gezahlten oder noch zu zahlenden Erschließungsbeiträge beziehungsweise Straßenbaubeiträge kann eine Anliegerbescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur durch Vorlage einer Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/in Auskünfte. Die Bescheinigung kann über das angefügte Onlineformular beantragt werden.

Gebühr

20,00 Euro

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