In den im Trennsystem entwässernden Bereichen sind das Schmutz- und das Niederschlagswasser den jeweils dafür bestimmten Anlagen zuzuführen. Fehleinleitungen, z.B. fäkalienhaltiges Abwasser in den Regenwasserkanal, führt zur Verunreinigung von Gewässern und hat kostenintensive Reingungsleistungen zur Folge, die dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
Um dies zu vermeiden ist ein Antrag auf Einleitung von Abwässern aus mobilen Sanitäranlagen beim NetteBetrieb, BB Abwasser, zu stellen.
Vor Beantragung der Einleitung ist eine Kanalauskunft abzufragen. Auf Grundlage der Kanalauskunft und nach Rücksprache mit dem NetteBetrieb, BB Abwasser, sind Lagepläne im Maßstab 1.500 mit Darstellung des öffentlichen Kanals, Standort der mobilen Sanitäranlage, Einleitstelle in den öffentlichen Kanal (inkl. Leitung) einzureichen.
Eine Einleitung ohne gültige Genehmigung durch den BB Abwasser ist nicht zulässig.
Sollten Sie Rückfragen dazu haben, wenden Sie sich bitte wie folgt an uns:
- per Telefon (+49 21 53 / 898 - 0),
- per E-Mail (abwasser@nettetal.de)
- per Fax (+49 21 53 / 898 - 96 900) oder
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Kerstin Engels
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kerstin.engels@nettetal.de