Bei der dauerhaften Inanspruchnahme städtischer Grundstücksflächen im Zusammenhang mit der Anbringung von
- Werbeanlagen
- Verklinkerung von Gebäuden
- Herstellung von Lichtschächten etc.
ist neben der gegebenenfalls einzuholenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung der Abschluss eines privatrechtlichen Nutzungsvertrages erforderlich.
Gebühren
Je nach Vorhaben wird ein einmaliges Nutzungsentgelt von 10 bis 255 Euro erhoben.