Abschluss von Nutzungsverträgen

Bei der dauerhaften Inanspruchnahme städtischer Grundstücksflächen im Zusammenhang mit der Anbringung von

  • Werbeanlagen
  • Verklinkerung von Gebäuden
  • Herstellung von Lichtschächten etc.

ist neben der gegebenenfalls einzuholenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung der Abschluss eines privatrechtlichen Nutzungsvertrages erforderlich.

Gebühren

Je nach Vorhaben wird ein einmaliges Nutzungsentgelt von 10 bis 255 Euro erhoben.

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Weitere Informationen: www.ct.de