Die Wahlzeit der Schiedspersonen im Bezirk Nettetal II (Kaldenkirchen, Hinsbeck, Leuth) läuft ab. Interessierte Personen können sich um dieses Amt bewerben. Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung in bestimmten vermögens- und strafrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichts vereidigt.
Angesprochen sind Personen, die zwischen 25 und 75 Jahre alt sind, in einem der Ortsteile (Kaldenkirchen, Hinsbeck, Leuth) wohnen und aufgrund ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Bewerbungen sind bis zum 7. Februar 2025 an die Stadtverwaltung, Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal zu richten. Auskünfte erteilen Ute Stams (Telefon 02153/898-3004, ute.stams@nettetal.de) und Sibylle Opdenberg-Fleßer (02153/898-3000, sibylle.opdenberg@nettetal.de).
) und Sibylle Opdenberg-Fleßer (02153/898-3000, sibylle.opdenberg@nettetal.de).