Für die in diesem Jahr anstehende Wahl der Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 werden Bürgerinnen und Bürger aus Nettetal gesucht, die bereit sind, das Amt eines ehrenamtlichen Richters oder einer Richtern im Strafverfahren auszuüben. Zu besetzen sind die Strafkammer und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Krefeld, das Schöffengericht Krefeld und das Jugendschöffengericht Kempen.
Bewerben können sich deutsche Staatsangehörige im Alter von über 25 beziehungsweise unter 70 Jahren bei Amtsantritt, das heißt Personen, die zwischen dem 31. Dezember 1953 und dem 31. Dezember 1998 geboren sind und seit mindestens einem Jahr in Nettetal wohnen. Aus beruflichen Gründen sollen politische Beamte, Richter, Bedienstete der Staatsanwaltschaft oder Strafvollzugsbehörden, Rechtsanwälte, Vollstreckungsbeamte sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer nicht benannt werden.
Die Vorschlagslisten für die Hauptschöffen im Erwachsenenstrafrecht werden vom Rat der Stadt Nettetal beziehungsweise für die Jugendschöffen vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Nettetal aufgestellt. Die Wahlen erfolgen durch einen Ausschuss beim jeweiligen Gericht. Bei einer Wahl müssen die Schöffen im Schnitt an rund zwölf Sitzungen an dem Gericht in Kempen oder Krefeld teilnehmen. Dies bedeutet, dass sie in der Regel zweimal im Jahr für jeweils drei bis vier Wochen an zwei Sitzungen wöchentlich anwesend sein müssen.
Das für die Bewerbung erforderliche Formular ist auf der Internetseite der Stadt Nettetal zu finden. Das unterschriebene Bewerbungsformular muss bis zum 16. April 2023 vorliegen. Bewerbungen Nettetaler Bürgerinnen und Bürger sind schriftlich an die Stadt Nettetal - Zentralbereich Recht - zu richten, gerne auch per E-Mail.
Weitere Informationen erteilen Ute Stams (Telefon 02153/ 898-3004, ute.stams@nettetal.de) und Sibylle Opdenberg-Fleßer (Telefon. 02153/ 898-3000, sibylle.opdenberg@nettetal.de).