Mit den ersten längeren Sonnenstrahlen im Jahr wird auch der Garten auf Vordermann gebracht. Damit sich die Arbeit für den gesamten Sommer lohnt, müssen zahlreiche Pflanzen regelmäßig gegossen werden. Je nach Gartengröße kann der Wasserverbrauch dabei erheblich sein. Für jeden Kubikmeter Frischwasser zahlen Verbraucher nicht nur für das Wasser selbst, sondern auch für die Abwassergebühren. Die Stadt Nettetal weist daher auf die Möglichkeit hin, einen Gartenwasserzähler beziehungsweise Abzugszähler zu nutzen. Wer diese Option in Anspruch nehmen möchte, muss einen geeichten Zähler einbauen oder einbauen lassen.
Wie ist der Ablauf?
· Installation eines geeichten Zählers
· Beantragung der Abnahme durch den Baubetriebshof, per Post, E-Mail oder einfach direkt über das Online-Formular.
· Zählerabnahme und Verplombung: Am vereinbarten Termin wird der Zähler abgenommen und verplombt.
· Abwassergebührenersparnis: Nach der Abnahme entfallen für das im Garten genutzte Frischwasser die Abwassergebühren.
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Wichtige Hinweise:
· Antragsberechtigt ist ausschließlich der Haus- und Grundstückseigentümer.
· Nur abgenommene und verplombte Zähler können für den Abzug berücksichtigt werden.
· Nach Ablauf des Eichzeitraums (sechs Jahre) muss ein neuer Zähler installiert werden, um weiterhin Gebühren zu sparen. Eine erneute Abnahme und Verplombung ist hierfür erforderlich.
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Welche Kosten entstehen?
· Installation eines geeichten Zählers
· 81,00 Euro für die Abnahme und Verplombung des Gartenwasserzählers/Abzugszählers (Stand: 2025). Bei gleichzeitiger Abnahme und Verplombung eines weiteren Zählers auf demselben Grundstück wird eine zusätzliche Gebühr von 26,00 Euro erhoben.
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Die Abwassergebühr beträgt derzeit 5,79 Euro pro Kubikmeter bezogenem Frischwasser (Stand: 2025). Bei Investitionskosten von beispielsweise 150 Euro lohnt sich die Nutzung eines Gartenwasserzählers bereits ab einem Verbrauch von insgesamt 30 Kubikmetern. Über einen Eichzeitraum von sechs Jahren entspricht dies nur etwa fünf Kubikmetern pro Jahr.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Stadt Nettetal zu finden. Der Antrag kann auch direkt online eingereicht werden:
https://www.nettetal.de/rathaus-verwaltung/serviceportal/dienstleistung/abwasser-gartenwasserzaehler-abzugszaehler