Beistandschaften

Wir beraten Alleinerziehende und können Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrnehmen, insbesondere in rechtlicher Hinsicht.

Wir helfen Ihnen bei der Feststellung der Vaterschaft, einschließlich der Beurkundung, berechnen Unterhaltsansprüche der Kinder und unterstützen Sie bei einer notwendigen Einziehung des Unterhaltes.

Wir beurkunden gemeinsame Sorgeerklärungen und erteilen Bescheinigungen über die alleinige elterliche Sorge (sogenannte Negativbescheinigung).

Auf Antrag des betreuenden Elternteils kann eine Beistandschaft eingerichtet werden. Aufgabe des Beistandes ist die Klärung der Abstammungsverhältnisse des Kindes, die Vaterschaftsfeststellung sowie kostenfreie Hilfe bei der Feststellung und Geltendmachung des Kindesunterhaltes.

Öffnungszeiten

  • Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
  • Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr
  • Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Zusätzliche Termine nur nach Vereinbarung.

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Weitere Informationen: www.ct.de