Mit dem zum 19.02.2024 neu aufgelegten Förderprogramm „Photovoltaik-Steckermodule" erhalten Mieterinnen und Mieter bzw. Vermieterinnen und Vermieter eine finanzielle Unterstützung für die Anschaffung von Photovoltaik-Steckermodulen. Die Stadt schafft für diese Zielgruppe einen Anreiz, einen eigenen Beitrag zur Bewältigung der Klima- und Energiekrise zu leisten.
Welche Zielsetzung verfolgt das Förderprogramm?
Ziel der Zuwendung ist, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Nettetal zu fördern und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten sowie eine finanzielle Entlastung für stark gestiegene Energiepreise zu bieten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt für die Inanspruchnahme des Förderprogramms sind alle Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) mit Erstwohnsitz in der Stadt Nettetal, sowie Vermieterinnen und Vermieter von Mietobjekten ohne Erstwohnsitznachweis.
Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderpauschalen?
Förderfähig sind Stecker-PV-Geräte mit einer Bruttoleistung von mind. 250 Watt. Die Fördersätze sind der untenstehen Tabelle zu entnehmen.
Es ist zulässig, dass die Summe der Erzeugungsleistung der Photovoltaik-Module 600 Watt Peak (Wp) übersteigt, allerdings ist die finale, ins Hausstromnetz eingespeiste Leistung durch Einsatz des Wechselrichters auf max. 600 Watt zu begrenzen.
Geräteleistung |
Förderung |
250-430 W |
50 %, max. 100 € |
> 430-600 W |
50 %, max. 200 € |
Wie stelle ich einen Antrag?
Sie können den Antrag ganz einfach über das Online Formular stellen oder das Antragsformular per E-Mail an agnes.steinmetz@nettetal.de schicken.
Alternativ können Sie den Antrag per Post zuschicken an:
Stadtverwaltung Nettetal
FB 62 Klma, Nachhaltigkeit, Mobilität und Steuerung
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal
Woher weiß ich, ob mein Vorhaben förderfähig ist?
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines schriftlichen Bescheides, der die maximale Höhe des bewilligten Zuschusses angibt. Mit der Umsetzung der Maßnahme dürfen Sie erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen.
Wann wird die Summe ausbezahlt?
Nach erfolgter Installation und Inbetriebnahme reichen Sie bitte die Rechnungen, Zahlungsnachweise, die Registrierung beim Marktstammdatenregister und einen Fotonachweis ein. Nach Prüfung der Belege erfolgt die Auszahlung der Fördersumme, die im Bewilligungsbescheid festgesetzt wurde.
Bis wann können Anträge gestellt werden?
Anträge können bis zum 31.12.2024 gestellt werden und solange der Fördertopf noch nicht ausgeschöpft ist.
Was gibt es noch zu beachten?
- Der Kauf darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen.
- Über die beschafften PV-Module darf nicht vor Ablauf einer Dauer von fünf Jahren ab Kaufdatum frei verfügt werden.
- Bitte informieren Sie Ihren Vermieter bzw. ihre Vermieterin über ihr Vorhaben.
- Die Solarmodule sollten möglichst nach Westen, Süden oder Osten ausgerichtet und weitestgehend frei von Verschattung (durch Vegetation, Gebäude) sein.
- Ein Zählerwechsel erfolgt kostenlos durch die Stadtwerke Nettetal.
- Die Anlagen sind im Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/) zu registrieren.
Kontakt
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Agnes Steinmetz
0 21 53 / 898-62 03
agnes.steinmetz@nettetal.de