Fahrbahnaufbrüche

Aufbrüche in der öffentlichen Verkehrsfläche (z. B.: Straßen, Bürgersteige, Wege oder Plätze) sind genehmigungspflichtig und dürfen nur von Fachunternehmen ausgeführt werden.

Durch die Stadt Nettetal wird die ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere das fachgerechte Schließen der Aufbrüche, überwacht.

Anträge und Hinweise hierzu nimmt der NetteBetrieb, Betriebsbereich Baubetriebshof, entgegen.

Kontakt am besten per Mail an: aufbruchmanagement@nettetal.de

Bei Meldungen zu Straßen- bzw. Gehwegschäden wenden Sie sich über die Mängelmeldung an uns.

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Weitere Informationen: www.ct.de