Blindengeld / Blindenhilfe

Ansprechpartner:

Landschaftsverband Rheinland
50663 Köln
www.lvr.de

Blinde Menschen erhalten in Nordrhein-Westfale Blindengeld nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland.

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