Baustelleneinrichtung

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung
- Einrichtung von Baustellen -

Nach § 45 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Berechtigte Fachfirmen können einen Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen - Einrichtung einer Baustelle - stellen, wenn öffentlicher Verkehrsraum (zum Beispiel Straßen, Gehwege oder Radwege) bei der Maßnahme in Anspruch genommen wird.

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post, E-Mail (verkehr@nettetal.de) oder Fax an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung geschickt werden. Zwingend erforderlich ist die Kopie des Regelplanes oder eines Verkehrszeichenplanes.

Die Frist für die Beantragung beträgt 14 Arbeitstage vor geplantem Beginn der Maßnahme.

Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung.


Aktuelle Baustellen im Stadtgebiet:

Gebühr

  • bis zu fünf Arbeitstage: 50,00 Euro
  • bis zu vier Wochen: 90,00 Euro
  • bis zu drei Monaten: 160,00 Euro
  • bis zu einem Jahr: 320,00 Euro

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