Notabstützung an denkmalgeschütztem Gebäude in Kaldenkirchen

Veröffentlicht am: 14.11.2024

Notabstützung an denkmalgeschütztem Gebäude in Kaldenkirchen

Das denkmalgeschützte Gebäude Klostergasse 2, Ecke Kirchplatz in Kaldenkirchen musste mit einer Notabstützung versehen werden. Vom Gebäude geht nun keine Gefahr mehr für die Bewohnenden und Anwohnenden und den öffentlichen Raum aus. 
Die Notabstützung – aktuell weihnachtlich geschmückt - wurde zwingend erforderlich, da die Giebelwand abgängig war. Hinweise darauf gaben deutlich erkennbare Risse in der Fassade und eine Verformung der Giebelwand bei einer Begehung am durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Nettetal.

In enger Absprache mit den Eigentümern konnte das Gebäude anhand eines statischen Gutachtens durch eine Fachfirma im Denkmal gesichert werden. Eine denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes wird kurzfristig angestrebt.

Das Gebäude wurde 1985 in die Liste der Denkmäler der Stadt Nettetal eingetragen und stammt im Kern aus dem 17. Jahrhundert. Es gehörte zur früheren Klosteranlage des Brigittenstifts und ragte mit Anbauten weit in die heutige Klostergasse hinein. Das Bauwerk ist durch Eisenanker auf der Längsseite datiert (1621).

Das zweigeschossige Eckhaus wurde Anfang des 20. Jahrhunderts innen wie außen verändert. Es erhielt ein Mansarddach und auf der Giebelseite eine Quaderputzfassade mit geschweiftem Giebel und Stuckornamentik. Das Gebäude wurde dann zunächst als Zigarrenfabrik, später als Wohn- und Geschäftshaus genutzt. 
 

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