Heiraten in Nettetal

Für die Beurkundung Ihrer Eheschließung ist im Rathaus ein Trauzimmer eingerichtet. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, an besonderen Orten außerhalb des Rathauses zu heiraten. Schauen Sie sich gerne unsere Trauorte an.

Bevor Sie mit Ihren Hochzeitsvorbereitungen beginnen, melden Sie bitte Ihre Eheschließung bei dem zuständigen Standesamt an, das ist in der Regel das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sie können sich frühestens sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin verbindlich zur Eheschließung anmelden. Für eventuelle Informationen, Terminvereinbarungen oder Reservierungen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf.

Ist einer der Eheschließenden bei der Anmeldung verhindert, so kann die andere Partnerin beziehungsweise der andere Partner alleine mit Vollmacht der / des Anderen mit vorheriger Terminvereinbarung die Eheanmeldung vornehmen. Bitte verwenden Sie dazu das entsprechende Formular.

Der gemeinsame oder ein einzelner Wohnsitz befindet sich in Nettetal?

Für Ihre Anmeldung zur Eheschließung sind wir als Wohnsitzstandesamt zuständig, wenn Sie beide oder einer von Ihnen den Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in Nettetal haben und Sie in Nettetal heiraten möchten. Die Anmeldung zur Eheschließung ist das frühere Aufgebot.

Sie beide wohnen außerhalb von Nettetal und möchten bei uns heiraten?

Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten erledigt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie beide gemeinsam vorsprechen (rufen Sie uns bitte vorher an, wenn Ihnen das nicht möglich sein sollte). Für die Eheschließung in Nettetal schickt uns das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, die Bescheinigung über die geprüfte Anmeldung mit den gesamten Unterlagen zu.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie beide deutsch, volljährig, kinderlos, in Nettetal geboren und wohnhaft sind, benötigen Sie nur Ihre gültigen Personalausweise.

Welche Unterlagen zur Anmeldung in allen anderen Fällen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und nicht im Ausland geboren, dann legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes, aus der Ihr Familienstand, die Staatsangehörigkeit und Ihr Wohnsitz hervorgeht. Bei mehreren Wohnsitzen bitte von allen Meldebehörden eine erweiterte Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung vorlegen!
  • eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister mit allen Folgebeurkundungen und Hinweisen, aktuell ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Falls Sie bereits verheiratet waren, eine beglaubigte Abschrift des Eheregisters Ihrer letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk und allen Folgebeurkunden und Hinweisen sowie Ihr Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. die Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehegatten.
  • Einbürgerungsurkunde, wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat.
  • Bei einem gemeinsamen Kind muss eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregistereintrages des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden.

Weitere Unterlagen sind vorzulegen, wenn einer von Ihnen

  • bereits verpartnert gewesen ist,
  • adoptiert worden ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • nicht im Bundesgebiet geboren ist.

In diesen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz erkundigen.

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