Straßenreinigung

Viele Straßen im Stadtgebiet werden in regelmäßigem Turnus mittels Kehrmaschine gereinigt. In einigen Straßen ist die Reinigung auf die angrenzenden Grundstückseigentümer übertragen.

Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Fahrbahnen, auf Gehwege und auf Mischflächen, wobei die Reinigung der Gehwege (dazu gehören auch kombinierte Rad- und Gehwege) auf jeden Fall den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.

Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung. Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen auch auf Gehwegen und Mischflächen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite sowie bei Eis- und Schneeglätte das Bestreuen grundsätzlich mit abstumpfenden Mitteln. Einzelheiten zum Winterdienst, insbesondere zur Streu- und Räumpflicht der Grundstückseigentümer, können der Straßenreinigungssatzung der Stadt entnommen werden.

Für die maschinelle Straßenreinigung, die im Auftrag der Stadt ausgeführt wird, werden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Sie sind Bestandteil der Grundbesitzabgaben.

Die Straßenreinigungssatzung und aktuellen Straßenreinigungs-Gebührensätze finden Sie unter Ortsrecht.

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Weitere Informationen: www.ct.de