Grundsteuern und Grundbesitzabgaben

Bei Fragen zu einem Objekt oder Grundstück im jeweiligen Stadtteil erreichen Sie uns unter der folgenden Durchwahl:

Stadtteil Kaldenkirchen u. Leuth02153 898-2208
Stadtteil Lobberich02153 898-2213
Stadtteile Breyell u. Schaag02153 898-2204
Stadtteil Hinsbeck02153 898-2205

Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu zahlen ist.

Die Ermittlung und Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist ausschließlich Aufgabe der Finanzämter. Die Bewertungsstelle des Finanzamtes Kempen ist dafür zuständig.

Die Bewertungsstelle ermittelt nach gesetzlichen Grundlagen den sogenannten Einheitswert und errechnet einen Grundsteuermessbetrag individuell für jedes Grundstück. Das Finanzamt erteilt anschließend den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid.

Auf diesen Grundlagen berechnet die Stadt Nettetal die Grundsteuer. Hierzu wird der Steuermessbetrag mit einem von der Stadt festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Der Hebesatz wird jährlich mit der Haushaltssatzung veröffentlicht. Er beträgt zur Zeit:

  • 240 von Hundert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) und
  • 450 von Hundert für bebaute und bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B)

Sofern sich Einwände gegen die Steuerpflicht als solche oder gegen die Höhe des Messbetrages und damit der Grundsteuer richten, muss der zulässige Rechtsbehelf (Einspruch) beim

  • Finanzamt Kempen, Arnoldstraße 13, 47906 Kempen

erhoben werden. Führt der Rechtsbehelf dort zu einer Änderung des Messbetrages, ändert auch die Stadt von amtswegen den Grundsteuerbescheid. Wie im gesamten Steuer- und Abgabenrecht gilt ein Bescheid über Grundbesitzabgaben bis zur Erteilung eines neuen Bescheides fort.

Viele Fragen werden unter "Fragen und Antworten" im Bereich der Formulare beantwortet. 

Mit dem Bescheid über die Erhebung der Grundsteuer werden weitere Grundbesitzabgaben erhoben:

 

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

Weitere Informationen: www.ct.de