Gewässergebühren / Gewässerunterhaltung

Die das Stadtgebiet Nettetals flächenmäßig abdeckenden Wasser- und Bodenverbände erheben von der Stadt Beiträge für den Gewässerausbau, die Gewässerunterhaltung und den Hochwasserschutz an den Gewässern II. Ordnung.

Bei den Wasser- und Bodenverbänden handelt es sich um den

Die Beiträge werden von der Stadt auf der Grundlage des Landeswassergesetzes Nordrhein Westfalen und der Satzung über die Umlage der Beiträge der Wasser- und Bodenverbände auf die Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet der Verbände als sogenannte Gewässergebühren umgelegt. Grundlagen der Gebührenerhebung sind neben den Grundstücksgrößen der Versiegelungsgrad und die Zugehörigkeit der Grundstücke zu den jeweiligen Wasser- und Bodenverbänden.

Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eintretende, die Grundstücke betreffende Änderungen (zum Beispiel Änderungen beim Versiegelungsgrad, Änderungen der Grundstücksgröße, Teilung von Grundstücken) der städtischen Steuerbehörde innerhalb von vier Wochen anzuzeigen. Änderungen werden zum Beginn des nächsten Jahres gebührenwirksam.

Die Gewässergebühren werden im Rahmen der Grundbesitzabgaben erhoben und mit Bescheiden über Steuern und Abgaben festgesetzt. Ein Plan über die Einzugsgebiete der Wasser- und Bodenverbände kann bei der städtischen Steuerbehörde eingesehen werden.

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Weitere Informationen: www.ct.de