Europawahl

Das Europäische Parlament ist eine der fünf wichtigsten Institutionen der EU. Die Abgeordneten werden für die Dauer von fünf Jahren in den Mitgliedsstaaten getrennt gewählt. Dabei hat jeder Mitgliedsstaat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger/innen in dem Land ihres Wohnsitzes, wobei die Altersgrenze, ab der gewählt werden darf, je nach Land unterschiedlich sein kann.

Die letzte Europawahl fand am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Insgesamt wurden 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 Sitze an Abgeordnete aus Deutschland.

Die nächste Europawahl findet am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Unionsbürgerinnen und -bürger

Wichtig ist jedoch, dass wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, hierzu einen Antrag nach Anlage 2A zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 bei der Stadtverwaltung Nettetal stellen müssen. 

Zukünftig erhalten Sie dann automatisch am jeweiligen Wohnort die Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.

Wer dies bereits als Unionsbürgerin bzw.  Unionsbürger zu den letzten Europawahlen gemacht hat, wird von Amts wegen eingetragen.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger werden durch persönliche Anschreiben über ihr Wahlrecht im Bundesgebiet informiert.

Den Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl sowie den Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag nach Anlage 2A zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis zum 19.05.2024 bei der Stadtverwaltung Nettetal gestellt werden.

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Briefwahl

Stimmzettelumschlag

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde bzw. Stadt ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

 

Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung bis Freitag, 07. Juni 2024, 18 Uhr, besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Allerdings macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass die Bearbeitung der Briefwahlanträge erst nach der voraussichtlichen Stimmzettellieferung – frühestens ab dem 06. Mai. – erfolgen kann. Um die Stimmabgabe bequem von zuhause aus vornehmen zu können, benötigt man einen Wahlschein, der entweder durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung per Smartphone oder Tablet, mit Ausfüllen und Einreichen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per Internet-Link hier beantragt werden kann.

Die Briefwahlunterlagen werden anschließend an die Meldeadresse geschickt. Sollte die Zusendung an eine Sonderanschrift (z.B. Nebenwohnsitz oder Urlaubsanschrift) gewünscht sein, ist diese im Formular anzugeben. Der rote Wahlbrief sollte so zeitnah zurückgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag, 09. Juni., bis 18 Uhr im Rathaus, Doerkesplatz 11, eingeht. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte Nettetalerinnen und Nettetaler können auch im Wahlbüro des Rathauses, Doerkesplatz 11, 1. Etage, per Brief wählen. Dies ist natürlich auch erst nach der Stimmzettellieferung, also voraussichtlich ab dem 06. Mai, möglich. Die Kolleginnen und Kollegen stehen auch gerne telefonisch zur Verfügung, falls Hilfestellung beim Ausfüllen des Wahlscheins oder Verpacken des Wahlbriefes benötigt wird. 

Hotline Wahlbüro:

02153/898-1722 oder -1725

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

montags-donnerstags: 8 – 16.30 Uhr
freitags: 8 – 12 Uhr

Kontaktdaten

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Nettetal
Wahlamt
Doerkesplatz 11
41334 Nettetal

Wahlhelfende

Wahlhelfer

Zur Durchführung der Wahlen benötigt die Stadt Nettetal etwa 285 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und ist somit auf die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Die nächste Wahl ist die Europawahl, die am Sonntag, den 09. Juni 2024 stattfinden wird.

 

 

 

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz sind folgende Kriterien:

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr voll­endet,
  • sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • Sie wohnen seit min­des­tens 3 Monaten
    a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
    b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und        
  • sind nicht vom Wahl­recht ausgeschlossen.

Sollte dies auf Sie zutreffen und Sie Interesse am Wahldienst in Nettetal haben, so füllen Sie das Formular auf der Seite Meldung als Wahlhelfende aus.

Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 02153/ 898-1025/-1031 oder per Email (wahlen@nettetal.de) melden.

Auf Ihre persönlichen Wünsche zum Einsatzort (Wahllokal/Stadtteil) oder Wahlteam (z.B. zusammen mit Ehepartner, Freund/Freundin, oder Mutter/Tochter) wird bevorzugt Rücksicht genommen. Als Anerkennung für Ihren Dienst erhalten Sie am Wahltag ein sog. Erfrischungsgeld (50 Euro im Wahlvorstand und 40 Euro im Briefwahlvorstand).

Die Diensteinteilung (vormittags: 7.30 - 12.45 Uhr oder nachmittags: 12.45 Uhr - 18 Uhr) kann vorab abgesprochen werden. Zur Stimmenauszählung um 18 Uhr müssen alle Wahlhelfende wieder anwesend sein.

Wahlergebnis

Statistik

Das Wahlergebnis der Europawahl 2019 in Nettetal können Sie in der Wahlergebnispräsentation einsehen.

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